Gießen,

Herbstliche Atemschutzübung

Jeder THW-Ortsverband und (fast) jede Fachgruppe verfügt über Atemschutzgeräteträger. Die Fachgruppe Wassergefahren nutzte einen herbstlichen Dienst für eine nebelige Übungseineit in Sachen Atemschutz.
Anschließen des Pressluftatmers vor der Übung

Anschließen des Pressluftatmers vor der Übung

Entgegen der Erwartung ging es für die FGr W nicht aufs Wasser: Wie auch? Schließlich quoll dichter Nebel aus der Halle, in der die Boote und das Zugfahrzeug stehen. Dies war jedoch kein Grund zur Sorge, sondern der Ort für eine Übungseinheit: zum Kennenlernen und Vertiefen des Bereichs Atemschutz.

Zunächst versammelten sich die THW-Heferinnen und Helfer zu einer kurzen Theorieeinheit: Welche Voraussetzungen braucht es für Atemschutzeinsätze? Welche fachlichen Ausbildungsmöglichkeiten gibt es?

Nach der Erläuterung der Bestandteile des Pressluftatmers wurde es praktisch. Die Einsatzkurzprüfung der Geräte und die Aufgaben der Atemschutzüberwachung leiteten zum Ausprobieren verschiedener  Rettungsmöglichkeiten über - mit Maske, Druckluftbehälter und vollständigem Einsatzeinsatzanzug, aber noch nicht mit angeschlossener Luft.

Mittlerweile war die Halle soweit vernebelt, dass ein Übungsszenario abgearbeitet werden konnte. Verantwortlich dafür war nicht das Herbstwetter, sondern die Nebelmaschine der Regionalstelle, die speziell für solche Zwecke vorgesehen ist. Unter Nullsicht und angeschlossenem Pressluftatmer ging der erste Trupp in den Innenangriff, um eine verletzte Person zu retten. Der zweite Trupp stand zur Sicherung bereit. Anschließend wurden die Rollen gewechselt. Beide Trupps waren erfolgreich und haben die Person gefunden.

Bei einer Nachbesprechung wurden die Herausforderungen des AGT-Einsatzes im Allgemeinen und der abendlichen Übung im Speziellen besprochen.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.







Suche

Suchen Sie hier nach einer aktuellen Mitteilung: